Dienstag, 27. März 2012

Todesstrafe

Heute, im Radio, hörte ich, dass 90 000 Menschen weltweit zum Tode verurteilt sind.
 90 000 Menschen!
Ist das nicht beängstigend?
Wieviele Menschen sind davon unschuldig, oder wegen Belanglosigkeiten verurteilt?
Wieviele Menschen mussten und müssen ihr Leben auf Grund von religösen Eiferern oder ihrem Geschlecht lassen?
Wieviele Menschen wurden staatlich ermordet, weil sie nicht die gleiche politische Aufassung wie die regierende Partei teilten?
Wie oft führten rassistische Vorurteile zu einer Verurteilung?
Gibt es eine gerechte Todesstrafe?
Ist sie gerechtfertigt bei Mördern?
Und wer darf eigentlich über Leben und Tod entscheiden?
Ist das Aufgabe der Gesellschaft?
Oder ist es die Aufgabe jedes einzelnen? Du hast einen geliebten Menschen von mir umgebracht, jetzt entscheide ich ob Du weiterleben darfst.
Wohin führt so eine personenbezogene Rechtssprechung?
Wie würde ich mich entscheiden? Könnte ich den Schmerz, die Trauer und den Zorn vergessen und objektiv handeln? Vielleicht wäre es für mich auch eine Genugtuung zu wissen, dass dieser Mensch nie wieder frei sein wird, nie wieder leben wird, dass er seine Tat mit der gleichen Währung bezahlt.
Doch bin ich dann nicht ein Mörder? Ein staatlich geschützter und gesellschaftlich akzeptierter Mörder?
Gerne würde ich sagen können, nein, ich würde ihn weiterleben lassen, es würde mir reichen, wenn er sein Leben lang eingesperrt bleibt. Aber das kann ich nicht! Ich kann mich nicht von dem Hass-und Rachegedanken frei sprechen. Dass erschreckt mich! Gibt es für mich doch eine gerechte Todesstrafe?
Oder messe ich mit zweierlei Maßstäben? Dass ist das Leben der anderen und das ist mein Leben. Dass sind meine geliebten Menschen und das sind die geliebten Menschen der anderen.
Für mich ist die Todesstrafe unmenschlich !
 Auch wenn ich mich nicht frei sprechen kann von dem Rachegedanken.
Sie hat werder einen präventiven Einfluss auf weitere Gewalttaten , noch bringt sie dass Leben der ermordeten Menschen zurück.
 Eine Gesellschaft sollte für solche abscheulichen Gewalttaten eine lebenslange isolierte Einzelhaft vorsehen, ohne die Möglichkeit bei guter Führung Vergünstigungen zu erhalten. Lebenslang sollte Lebenslang sein und nicht auf 15 Jahre begrenzt werden.

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